Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
1.1 „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 „Auftrag“ bezeichnet das Angebot von uns auf Grundlage dieser AGB, welches vom Besteller angenommen wurde einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen.
1.3 „Besteller“ bezeichnet einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, welcher als Auftraggeber Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Kassensystemen nach Maßgabe dieser AGB bezieht.
1.4 „Individualisierungen“ bezeichnet für den Besteller erstellte Individualprogrammierungen, Schnittstellen, Bearbeitungen, Erweiterungen oder Anpassungen von Software.
1.5 „Lieferungen“ können insbesondere Kassensysteme und sonstige Hardware- und Softwarekomponenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Auftrags sein.
1.6 „Leistungen“ können Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Lieferungen sein, insbesondere die Installation und/oder Einrichtung von Kassensystemen oder die Reparatur von Kassensystemen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags sein.
1.7 „Vorbehaltsware“ bezeichnet Lieferungen, die noch nicht vollständig bezahlt wurden; an diesen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Besteller aus dem jeweiligen Auftrag vor.
2. Geltung der AGB
2.1 Diese AGB gelten für alle Aufträge des Bestellers bei uns über Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Kassensystemen; sie haben Geltung auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers bei uns.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht explizit widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen Bezug nimmt.
2.3 Von diesen AGB abweichende Bedingungen sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Sie haben Geltung nur für den jeweils betroffenen Auftrag.
3. Umfang und Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen
3.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und ggf. dessen Anlagen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen.
3.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen erbringen wir auf der Grundlage gesondert zu treffender Vereinbarungen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind in jedem Falle zusätzlich zu vergüten.
3.3 Wir können zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen Dritte als Sublieferanten oder Subunternehmer einschalten. Für die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Besteller bleiben wir gleichwohl verantwortlich.
7. Gefährdung des Zahlungsanspruchs, Rücktrittsrecht, Betretungsrecht
7.2 Zwecks Rücknahme der Lieferungen im Falle eines Rücktritts gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Lieferungen abzuholen.
8. Lieferbedingungen, Gefahrübergang, höhere Gewalt
8.1 Sofern Lieferungen auf Weisung des Bestellers an diesen oder sonstige Dritte versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über, sobald wir die Lieferungen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
8.2 In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Lieferungen auf den Besteller über.
8.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferungen in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
8.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
8.5 Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als verbindlich und unter der Voraussetzung, dass der Besteller seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig nachkommt.
8.6 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, auf die wir keine Einflussmöglichkeiten haben (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Unwetter), so werden wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum.
9. Abnahme
9.1 Nur sofern und soweit es sich bei den von uns erbrachten Leistungen um Werkleistungen handelt, unterliegen diese der Abnahme durch den Besteller.
9.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller binnen zwei Wochen ab unserer Bereitstellung der Werkleistungen zur Abnahme keine erheblichen Mängel hieran rügt.
10. Rechte des Bestellers bei Mängeln
10.1 Als Beschaffenheitsmerkmale für die Lieferungen gelten nur die Angaben in dem Auftrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen als vertraglich vereinbart.
10.2 Der Besteller wird auf die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB hingewiesen.
11. Haftung
11.1 Unsere Haftung für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist unbegrenzt.
11.2 Im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12. Nutzungsrechte, Nutzungsrechtsvorbehalt, Individualisierungen
12.1 Die Nutzungsrechte an der zur Verfügung gestellten Software bestimmen sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Das Eigentum an Vorbehaltsware bleibt solange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus dem jeweiligen Auftrag vollständig bezahlt sind.
13.2 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder zu verarbeiten. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden.
13.3 Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsen.
14. Abholung, Entsorgung auf Kosten des Bestellers
14.1 Der Besteller wird bei Reparaturaufträgen oder deren Anbahnung die zu reparierenden Gegenstände bei uns anliefern und nach erfolgter Reparatur unverzüglich bei uns abholen, sofern nicht anders angegeben.
14.2 Sofern der Besteller gegen seine vorstehende Verpflichtung verstößt, können wir ihn hierzu auffordern. Verstreicht die Frist, sind wir berechtigt, die vorhandenen Gegenstände auf dessen Kosten zu entsorgen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Auftrag ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.
17.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.3 Durch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Auftrags einschließlich dieser AGB wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
WARTUNGSBEDINGUNGEN
Kassensysteme (Stand: 08:03:2018)
1. Definitionen
1.1 Die Definitionen der AGB Kassensysteme gelten auch für diese Wartungsbedingungen.
1.2 „Wartungsbedingungen“ bezeichnet diese Wartungsbedingungen Kassensysteme.
2. Geltung der Wartungsbedingungen zusätzlich zu den AGB Kassensystem
2.1 Diese Wartungsbedingungen gelten zusätzlich zu den AGB Kassensysteme für alle Wartungsaufträge.
3. Umfang und Beschaffenheit der Wartungsleistungen
3.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der Wartungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungsauftrag.
3. Umfang und Beschaffenheit der Wartungsleistungen
3.5 Sofern der Austausch von Ersatzteilen oder Baugruppen aufgrund regulären Verschleißes erforderlich ist, ist dies einschließlich der Kosten für die Ersatzteile oder Baugruppen selbst von den Wartungsleistungen umfasst, sofern im Wartungsauftrag keine andere Regelung getroffen wurde.
3.6 Verbrauchsmaterialien, Zubehör und Betriebsmittel (z. B. Bon- und Journalstreifen, Datenträger, Farbtoner oder Farbbandkassetten) und deren Einbau sind nicht von den Wartungsleistungen umfasst. Diese können bei uns gegen zusätzliche Vergütung gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste erworben werden.
3.7 Zusätzliche Wartungsleistungen, etwa für zusätzliche Kassensysteme, erbringen wir auf der Grundlage gesondert zu treffender Vereinbarungen.
4. Mitwirkungspflichten des Bestellers bei der Wartung
4.1 Der Besteller wird die in dem Wartungsauftrag und in diesen Wartungsbedingungen beschriebenen Mitwirkungspflichten auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten erbringen.
4.2 Der Besteller wird auftretende Funktionsstörungen der zu wartenden Kassensysteme unverzüglich an uns melden und die Störungen dabei so exakt wie möglich beschreiben.
4.3 Der Besteller ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich; er hat seine Daten regelmäßig (mindestens einmal täglich) zu sichern, sodass im Falle einer Störung eine vollständige Wiederherstellung unverzüglich möglich ist.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise für die Wartungsleistungen richten sich nach dem Wartungsauftrag.
5.2 Sofern im Wartungsauftrag nicht anders angegeben, werden diese jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
5.3 Sofern im Wartungsauftrag nicht anders vereinbart, sind Reisekosten und Spesen in den Preisen gemäß Nr. 5.1 enthalten.
5.4 Wir sind frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr einmal jährlich zur Erhöhung der Preise für die Wartungsleistungen berechtigt.
6. Laufzeit, Kündigung
6.1 Der Wartungsauftrag hat zunächst eine Laufzeit von mindestens einem Jahr.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Wartungsauftrag in Verzug, sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Wartungsauftrag ist nur mit unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung möglich.
7.2 Durch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Wartungsauftrags einschließlich dieser Wartungsbedingungen wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.